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Sozialverwaltung Bezirk Oberpfalz : Wir fordern Sie auf, ambulante Hilfen für Vanessa Berger gebr.21.9.1988

Sozialverwaltung Bezirk Oberpfalz : Wir fordern Sie auf, ambulante Hilfen für Vanessa Berger gebr.21.9.1988

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Diese Petition wurde von Waltraud B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Waltraud B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Sozialverwaltung Bezirk Oberpfalz
Es war nie der Wunsch von Vanessa, in einer Sondereinrichtung zu leben und seit Inkraftreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist INKLUSION geltendes Recht für ALLE . Vanessa lebt mit einer Fehlbildung am ZNS im Hinterhirn, was erst mit MRT-Befund 2004 bekannt wurde . Es war bekannt, daß Vanessa aufgrund von Hör-und Sehproblemen und Atopiesyndrom bei erhöhten IgE eine Entwicklungsstörung hat, aber nicht das die Ursache für die Entwicklungsstörung mit körperlichen Einschränkungen, am Zentralen Nervensystem(ZNS) im Gehirn liegt . Vanessa kämpfte oft unter Tränen gegen ihre permanten Unruhezustände an, aber wir wurden auch nach dem MRT-Befund nicht auf die erhöhte Krampfbereitschaft des Gehirns und möglicher Epilepsie hingewiesen . Als wir dann 2005 die Informationen dazu bekamen und Vanessa nach wiederholter EEG-Untersuchung ein Antiepileptika bekommen hatte, womit erstmals eine gewisse Entspannung fand, wurden wir zur stationären Diagnostik gedrängt und Vanessa wurde im Februar 2006 zwangseingewiesen, wo dann direkt am Einweisungstag der Verdacht einer Psychose bei bekannter Entwicklungsstörung gestellt wurde. Vor diesen Hintergrund wurde dann eine Behandlung mit Psychopharmaka , unter freiheitsentziehenden Maßnahmen, begonnen und Vanessa wurde im Juli 2006 in ein Behindertenheim verlegt, wo sie sich heute noch befindet . Zwischenzeitlich kam es immer wieder zu Klinikeinweisungen, Gruppen und Medikamentenwechsel , anstelle der geförderten stationären Diagnostik . Somit wurde Vanessas Unversehrtheit des Körpers bereits erheblich geschädigt und es besteht nach wie vor der Verdacht einer Epilepsie bei bekannter Entwicklungsstörung seit Kleinkind ( Behindertenausweis 100%) . Es ist bekannt, daß gerade Behandlungen mit Psychopharmaka ungeachtet der körperlichen Einschränkungen, fatale Folgen haben kann und nicht dem medizinischen Standart und Grund - und Menschenrechte entspricht . Daher kann im vorliegenden Fall auch kein Vertrauen zu stationären Versorgungen mehr erwartet werden , weshalb das Recht auf ambullant VOR stationär und das Recht auf Inklusion im vorliegenden Fall besonders dringend begründet ist .
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